KOSTENÜBERNAHME VON KASSENLEISTUNGEN

GESETZLICH VERSICHERTE

Ich als Hebamme rechne meine Leistungen (unter Berücksichtigung des § 12 SGB V) direkt mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ab. Für diese Abrechnung nutze ich unter Beachtung des Datenschutzes den Service von Miya (yoshteq gmbH & Co KG). Legen Sie mir dafür anfänglich einfach Ihre Gesundheitskarte vor – Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

Mit Eintritt der Schwangerschaft steht Ihnen Hebammenhilfe zu. Die folgenden Leistungen laut Hebammengebührenordnung werden komplett von der Krankenkasse übernommen. Die dafür von allen Krankenkassen gesetzlich vorgeschriebene Versichertenbestätigung der erbrachten Leistungen über die Versorgung mit Hebammenhilfe wird von Ihnen regelmäßig quittiert.

Schwangerschaft

  • Individuelle Basisdatenerhebung und Leistungsauskunft:
    Kennlerngespräch mit ersten Fragen, Vorstellung der Arbeitsweise und des Behandlungsvertrags
    Wichtig: Diese Position kann nur einmal bei der Krankenkasse abgerechnet werden. Lernen Sie mehrere Hebammen kennen, kommen Sie für die beanspruchten Kosten auf.
  • Individuelles Vorgespräch zu Schwangerschaft und Geburt:
    Erhebung der Anamnese, Gespräch über den bisherigen Schwangerschaftsverlauf, Vertiefung des Erstgespräches und Fragen zur Geburt.
    Wichtig: Diese Position kann nur einmal bei der Krankenkasse abgerechnet werden. Nehmen Sie mehrere Hebammen in Anspruch, übernehmen Sie die nicht mehr abrechnungsfähigen Kosten.
  • Hilfeleistungen und Beratung zu Themen, wie z.B. Sorgen und Ängste, Schwangerschaftsbeschwerden,…
    (Für Details siehe auch meine Info-Seite zum Thema Schwangerschaft)
  • Vorsorgeleistungen biete ich nicht an und führen Sie bitte in Ihrer gynäkologischen Praxis durch: Blutentnahmen, Urinuntersuchungen, Glukose-Toleranz-Test, Aufzeichnung der kindlichen Herztöne – CTG

Wochenbett und Stillberatung
Unabhängig von der Art der Entbindung haben Sie Anspruch auf Hausbesuche durch eine Hebamme. Bis zum 10. Tag nach der Entbindung dürfen zwei Hausbesuche bei entsprechender Notwendigkeit durchgeführt werden. 16 Hebammenleistungen (einschließlich der Beratungen per Kommunikations-medium) stehen Ihnen im Wochenbett bis zur 12. Woche nach der Entbindung zu.

Die Beratung, Hilfestellung und Nachsorge im Wochenbett einschließlich der Stillberatung umfasst vielfältige gesundheitliche bzw. körperliche und seelische Aspekte – sowohl bei Ihnen als Mutter als auch bei Ihrem Kind. (Für Details siehe auch meine Info-Seiten zum Thema Schwangerschaft und Stillberatung).

Die Krankenkassen wünschen sich eine wirtschaftliche Arbeitsweise (§12 Wirtschaftlichkeitsgebot SGB V).

PRIVAT VERSICHERTE

Private Krankenkassen übernehmen in der Regel sämtliche Leistungen des Hebammen-Leistungskatalogs. Dennoch kann es Ausnahmen geben. Bitte klären Sie im Vorfeld die Erstattung der Hebammen-Leistungen mit Ihrer Krankenkasse. Privat Versicherte erhalten von mir eine Rechnung und legen diese zur Erstattung ihrer Krankenkasse vor.
Für Privat Versicherte gilt, je nach Wohnsitz im jeweiligen Bundesland und Leistung, der 1,8-fache bis 2,2 Satz.

In Mecklenburg Vorpommern gilt für Leistungen ohne Geburtshilfe und somit für die Schwangerschaft und das Wochenbett, der 2,0-fache Satz.

GRUNDSICHERUNG

Wenn Sie Grundsicherung (Arbeitslosengeld II / SGB II-Leistungen) beziehen und über das Jobcenter krankenversichert sind, bitten Sie Ihren zuständigenSachbearbeiter/in um eine Kostenübernahme-Erklärung.

 

KOSTENABRECHNUNG VON EIGENLEISTUNGEN

Besondere Leistungen – die sog. IGeL-Leistungen – gehören nicht zum Leistungskatalog der Krankenkasse und werden privat in Rechnung gestellt. Leistungen, die die Krankenkasse einmalig übernimmt und ggf. mehrfach in Anspruch genommen werden, gehen ebenfalls zu Ihren Lasten.

  • bis    30 Minuten -   38 Euro, samstags ab 12 Uhr und sonntags   50 Euro
  • 30 -   60 Minuten -   70 Euro, samstags ab 12 Uhr und sonntags   95 Euro
  • 60 -   90 Minuten - 105 Euro, samstags ab 12 Uhr und sonntags 135 Euro
  • 90 - 120 Minuten - 140 Euro, samstags ab 12 Uhr und sonntags 180 Euro

    Das gleiche Honorar gilt für Beratungen über Skype, Messenger / Facetime oder in einem Telefonat.

Wegegeld:
Findet die IGeL Leistung im häuslichen Umfeld statt, wird der km-Anteil als Wegegeld der Position hinzugerechnet. Dieser km-Anteil orientiert sich an der Bezahlung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Er ergibt sich aus der Anzahl der besuchten Frauen und der Gesamtkilometerzahl, je 0,81 Euro: Anzahl der besuchten Frauen : Gesamtkilometerzahl x 0,81 Euro = km-Anteil (Wegegeld)

Bitte erscheinen Sie pünktlich zu den Terminen.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte spätestens bis 9 Uhr am Vortag ab.
Danach und bei Nichterscheinen entstehen Ihnen die vollen Kosten und werden Ihnen in Rechnung gestellt. Diese Regelung gilt ebenso bei Verspätung und bei vorzeitiger Beendigung des Termins..

Kosten für IGeL-Leistungen durch die Hebamme sind umsatzsteuerfrei (gemäß § 19 UStG enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer, gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei).